Willkommen in der Anwaltskanzlei Bortloff

Die Anwaltskanzlei Bortloff ist auf dem Spezialgebiet des Verwaltungsrechts tätig, insbesondere in den Bereichen öffentliches Baurecht, Umweltrecht, Kommunalabgabenrecht, Enteignungsrecht, Umlegungsrecht und Wirtschaftsverwaltungsrecht. Zivilrechtlich ist die Anwaltskanzlei Bortloff auch im Bereich des privaten Baurechts spezialisiert. Auf diesem Rechtsgebiet vertreten wir sowohl größere als auch mittelständische Bauunternehmen sowie private Bauherren.

Gründung

Nach dem tragischen Tod von Rechtsanwältin Schwarz, die im Jahre 2000 bei dem Absturz der Concorde in Paris tödlich verunglückte, ist Rechtsanwalt Karl Heinz Bortloff aus der Sozietät Schwarz, Bortloff und Partner ausgeschieden und hat mit seinem Sohn Till Bortloff im Jahre 2002 die jetzige Anwaltskanzlei Bortloff gegründet.

Geschichte

Die Anwaltskanzlei Bortloff ist aus der Kanzlei Schwarz, Bortloff und Partner hervorgegangen, die im Jahre 1972 von den Seniorpartnern, Rechtsanwältin Renate Schwarz und Rechtsanwalt Karl Heinz Bortloff, gegründet worden ist. Die Rechtsanwälte Schwarz, Bortloff und Partner waren von Anfang an auf dem Spezialgebiet des Verwaltungsrechts tätig. Rechtsanwältin Renate Schwarz war insbesondere in den Bereichen Immissionsschutzrecht, Abfallrecht und Wasserrecht tätig, Rechtsanwalt Karl Heinz Bortloff auf den Gebieten öffentliches Baurecht unter Einschluß des Enteignungs- und Umlegungsrechts sowie des Kommunalabgabenrechts. Beraten und vertreten wurden sowohl Bürger als auch Städte und Gemeinden. So hat Rechtsanwalt Karl Heinz Bortloff ein Jahrzehnt lang die Prozeßvertretung in allen Baurechtsfällen des früheren Rhein-Wupper-Kreises (jetzt Rheinisch-Bergischer Kreis) und des früheren Kreises Kempen (jetzt Kreis Viersen) übernommen.